Datum/Zeit
Date(s) - 29/03/2017
17:00 - 20:00
Veranstaltungsort
Dorfladen Heilgersdorf
Kategorien
Pflegereform 2017- Was ändert sich?
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz erfolgt eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung. Mit dem Gesetz wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt.
Ab 2017 wird Pflegebedürftigkeit vollkommen neu gesehen – auch die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen wird sich ändern.
Künftig ist die Selbstständigkeit das Maß für die Pflegebedürftigkeit eines Menschen und nicht mehr der Hilfebedarf in Minuten.
Aus 3 Pflegestufen werden 5 Pflegegrade.
Wir freuen uns auf Sie.
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